Strafrechtskanzlei - Hamburg

Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Strafrechts:

Allgemeines Strafrecht

Ein Ermittlungsverfahren ist schneller eingeleitet als man denkt und beginnt häufig mit einer Kleinigkeit: eine im Streit geäußerte Beleidigung, eine Schubserei um einen Parkplatz oder schlicht der Kontakt zu den falschen Leuten.
Doch auch in solchen – auf den ersten Blick „banalen“ Fällen – ist es ratsam, so schnell wie möglich einen Strafverteidiger zu konsultieren. Dies ist Ihr gutes Recht und wir helfen Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Verteidigung.

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

In Ermangelung eines klassischen „Unternehmensstrafrechts“ geraten bei etwaigen Missständen in Deutschland stets die verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, Vorstände, etc.) in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Hier gilt es bereits bei den kleinsten Verdachtsmomenten einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren, um häufig umfangreichen Ermittlungen vorzubeugen.

Verkehrsstrafrecht

Trunkenheit im Verkehr, das Beisichführen von Betäubungsmittel oder eine Streitigkeit mit einem Radfahrer: als Teilnehmer des Straßenverkehrs ist man schnell über die Schwelle einer bloßen Ordnungswidrigkeit hinaus. Hierbei drohen nicht nur strafrechtliche Folgen, auch der Führerschein gerät schnell in Gefahr. Je frühzeitiger Sie sich beraten lassen, desto schneller können wir Maßnahmen einleiten, die Sie womöglich noch Jahre später spüren.

Betäubungsmittelstrafrecht

Kaum ein Rechtsgebiet ist so „politisiert“ wie das Betäubungsmittelstrafrecht. Gleichwohl drohen schon wegen vermeintlich „geringfügiger“ Vergehen strenge, strafrechtliche Konsequenzen. Dies gilt nicht nur auf strafrechtlicher Ebene, auch Führerschein und Sorgerecht können schnell in Frage gestellt werden.

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht eröffnet dem Beschuldigten schon im Rahmen des Ermittlungsverfahrens weitreichendere Einwirkungsmöglichkeiten, als es das Erwachsenenstrafrecht kennt. Um das Verfahren vor dem Jugendrichter zu vermeiden, gilt es die relevanten Faktoren durch einen erfahrenen Verteidiger herauszuarbeiten und versiert vorzutragen.

Sexualstrafrecht

Alleine der Vorwurf eines Sexualdeliktes reicht aus, um gesellschaftlich vorverurteilt zu werden. Ob Häufig steht es dabei Aussage gegen Aussage. Daher ist auf diesem Gebiet größtmögliche Sensibilität im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden und den weiteren Beteiligten notwendig. Hierbei unterstützen wir Sie frühzeitig.

Arzt- und Medizinstrafrecht

Seit einigen Jahren geraten immer häufiger Ärzte, Angehörige des Pflegepersonals und sonstige Mitglieder der Heilberufe in den Fokus der Staatsanwaltschaften, unzufriedener Patienten oder auch der Kostenträger. Um beruflich und wirtschaftlich teils schwerste Konsequenzen zu vermeiden, ist eine anwaltliche Beratung bereits im Ermittlungsverfahren zwingend erforderlich.

 

Wehrdisziplinarrecht

Wehrdisziplinarverfahren werden häufig losgelöst oder parallel zum eigentlichen Strafverfahren geführt. Doch auch schon die nach der Wehrdisziplinarordnung (WDO) drohenden Disziplinarmaßnahmen stellen schwerwiegende Eingriffe dar, denen frühzeitig begegnet werden muss.

 

Nebenklagevertretung

Als Opfer einer Straftat haben Sie Rechte, die weit über das Stellen eines bloßen Strafantrages hinausgehen. Neben der Geltendmachung eines Schmerzensgeldes im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens, dürfen Sie sich dem Strafverfahren bspw. auch als Nebenkläger anschließen. Dies ermöglicht Ihnen nicht nur eine detaillierte Prozessbeobachtung, sondern auch ein gewisses Maß an Einflussnahme auf den Prozess. Um eine oft schmerzhafte Konfrontation mit der Gegenseite zu vermeiden, stehen wir Ihnen auch auf diesem Gebiet gerne zur Seite.

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